Abgrenzung zwischen Vertreter und Makler

Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter vermittelt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft (in der Regel als Handelsvertreter nach § 84 HGB). Gibt es in Ihrem Ort eine Allianz-Agentur? Dann haben Sie es hierbei mit einem typischen Versicherungsvertreter zu tun. Eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen bzw. die Vermittlung eventuell günstigerer und/oder leistungsstärkerer Produkte von anderen Anbietern ist ihm verboten. Er ist an die Weisungen seiner Gesellschaft gebunden.

 

Mehrfachagent (Mehrfachvertreter)

Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt (in der Regel als Handelsvertreter nach § 84 HGB). Sie kennen den AWD? Der AWD (als Gesellschaft) sowie dessen Vertreter sind Mehrfachagenten. Der Mehrfachagent ist ebenso wie der Vertreter verpflichtet, die jeweiligen Interessen der Gesellschaft(en) zu vertreten.

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler unterscheidet sich in seiner rechtlichen Stellung von Versicherungsvertretern/Mehrfachagenten. Arbeiten Sie als Kunde mit einem Makler zusammen gelten die entsprechenden Vorschriften des BGB und HGB. Durch einen Maklervertrag wird der Makler (Auftragnehmer) beauftragt für den Kunden (Auftraggeber) tätig zu werden und die Interessen des Kunden wahrzunehmen, ähnlich wie ein Anwalt bei seinem Mandanten. Die Aufgabe des Versicherungsmaklers besteht darin den Markt zu durchleuchten und für seine Kunden (gemäß deren Vorgaben) den besten Versicherungsschutz "einzukaufen". Er ist bei seiner Tätigkeit unabhängig von Gesellschaftsinteressen und haftet bei Fehlberatungen gegenüber seinen Kunden (Auftraggebern).

Hinweis: Sie können den Status jedes Vermittlers auf www.vermittlerregister.info selbst überprüfen!

Ihr Ansprechpartner

Florian Hengge

Diplom-Wirtschaftsmathematiker